Reingefallen!

17. Mai 2010 | Von | Kategorie: Das philosophische Menuett, Web 3.0 oder Fräulein B. und die digitale Wunderwelt

Man hat sich mit bestem Wissen und Gewissen den Orden der Dumpfbacke des Tages verdient und nimmt dies hier und jetzt zum Anlass all jene zu warnen, die meinen, Telekommunikationsunternehmen hätten etwas zu verschenken. Seit Wochen harrte man der Stunde, endlich die 24 zitrusfruchtigen Vertragsmonate hinter sich gebracht zu haben, um endlich und vor allem deutlich kostengünstiger mit dem Dreibuchstabigen sprechen zu können und schießt stattdessen mit einer „gratis“ Bestellung im orangigen Web Bonus Club doch glatt den Vogel ab – weitere 2 Jahre zwingende Vitamin C Telefonie. Warum?

Weil man sich dachte, vor Vertragskündigung noch schnell die erreichten Bonuspunkte einlösen zu müssen. Doch Fehler – der Bonus gilt in Wirklichkeit nicht für erbrachte, sondern zukünftige Leistungen! Und so holte man sich ein vermeintlich kostenloses WiFi-Modem, überliest dabei jedoch vor lauter Freude über das Schnäppchen den kleingedruckten 24-monatigen KündigungsVERZICHT. Neurolingustisch 1a, denn von verzichten kann hier keine Rede sein, im Gegenteil, jetzt hat man – obwohl vor Webbestellung vertragskonform gekündigt – diesen ONEsinn weitere 2 Jahre am Hals und ein Gratismodem, das einem in Wirktlichkeit schlappe EUR 195,06 gekostet hat – von den Nerven ganz zu schweigen!

Und der Oberhammer: Hätte man heute nicht mit Orange telefoniert und sich wegen einer Rufnummernübernahme erkundigt, in Zuge derer dann auch herauskam, dass die erfolgte Vertragskündigung aufgrund der Webshopbestellung – genau genommen mit der Unterschrift die man bei Entgegenahme des bestellten Artikels geleistet hat – obsolet wurde, man hätte keinen blassen Tau, dass der Vertrag reaktiviert wurde. Ein Fall für den Kosumentenschutz, oder einfach nur Dummheit?!

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